Bahnbetrieb (EBO §47)
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) fordert qualifiziertes Personal zur sicheren Durchführung des Eisenbahnbetriebs. Die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) stellt in den §47-54 sicher, welche Anforderungen an die Betriebsbeamten gestellt werden müssen. Wir stellen sicher, dass alle Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb durch unsere erfahrenden Trainer und praxisbezogenen Prüfer sichergestellt werden.
- Ausbildung zum Triebfahrzeugführer Klasse A
- Ausbildung zum Triebfahrzeugführer für Zweiwegefahrzeuge
- Ausbildung zum Triebfahrzeugführer Klasse B
- Ausbildung zum Zugführer / Rangierbegleiter für Baumaßnahmen
- Ausbildung zum Bremsprobenberechtigten
- Ausbildung zum Wagenprüfer Stufe 1 und 2
- Ausbildung zum Wagenprüfer Stufe 3
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